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Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich, sondern nur unter den Voraussetzungen, dass bei Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (nach dem jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, der zu Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) je nach Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.

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Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich, sondern nur unter den Voraussetzungen, dass bei Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (nach dem jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, der zu Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) je nach Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.
- Elisa M. (34)
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Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich, sondern nur unter den Voraussetzungen, dass bei Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (nach dem jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, der zu Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) je nach Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.
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Für eine Kostenübernahme der Krankenkasse muss vor Beginn der Therapie ein Antrag gestellt werden. Dieser darf laut Gesetz “nur in begründeten Ausnahmefällen” abgelehnt werden. Dies geschieht jedoch in über 50% der Fälle. Zudem ist zusätzlich nötig, dass für die Krankheit keine andere allgemein anerkannte medizinische Leistung zur Verfügung steht, ihre Nebenwirkungen eine Anwendung nicht empfehlenswert machen, oder aus anderen individuellen Gründen nicht in Frage kommt.
Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Teilnahme an einer Begleitstudie. Hierfür werden anonymisierte Patientendaten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt, um den langfristigen Gebrauch von medizinischem Cannabis zu erforschen.
Bitte beachte: über Algea Care ist keine Kostenerstattung über eine gesetzliche Krankenkasse möglich, diese Anträge können nur niedergelassene Ärzte mit Kassensitz durchführen.
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