Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Informationen
Seit dem 10. März 2017 mit Verabschiedung des “Cannabis als Medizin”-Gesetzes ist die Verschreibung von medizinischem Cannabis ohne Ausnahmegenehmigung legal. Dafür benötigst du die Verordnung eines Arztes, der die Cannabis-Einnahme aufgrund deiner schwerwiegenden, chronischen Erkrankungen für sinnvoll erachtet. Eine schwerwiegende Erkrankung ist dabei z.B. eine solche, die deine Lebensqualität auf Dauer merklich beeinträchtigt.
Die Einnahme von medizinischem Cannabis im Zuge einer ärztlich überwachten Therapie hat bislang keine Cannabisabhängigkeit ausgelöst, sofern keine Kontraindikationen existierten.
Es ist nicht vorgeschrieben, welche Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben dürfen – theoretisch kann das jeder Arzt, abgesehen von Zahn- und Tierärzten.
Wenn Ärzte einem Patienten medizinisches Cannabis verschreiben, müssen sie regelmäßige Therapiekontrollen machen und diese dokumentieren.
Außerdem wird die Behandlung mit medizinischem Cannabis nur erlaubt, wenn für die Krankheit keine andere allgemein anerkannte medizinische Leistung zur Verfügung steht, ihre Nebenwirkungen eine Anwendung nicht empfehlenswert machen oder aus anderen individuellen Gründen nicht in Frage kommt.
Zudem muss es eine berechtigte Hoffnung auf Linderung der Beschwerden durch das medizinische Cannabis geben.
Auf unserer Webseite findest du einige Studien, die von unseren Research Spezialisten zusammengestellt wurden.
Ab sofort können wir dir jetzt also diese Atteste für die Bescheinigung der Therapie mit medizinischem Cannabis anbieten
Ärztliches Attest
Für die generelle Bescheinigung der Therapie mit medizinischem Cannabis; Attest zur Vorlage bei der Führerscheinstelle oder anderer Behörde;
Viele weitere Punkte und auch einen Überblick der wissenschaftlichen Datenlage, um die Therapie zu rechtfertigen.
– Attest für die Beantragung der Kostenübernahme einer privaten Krankenversicherung:
Das Attest umfasst insgesamt 3 Seiten und dessen Ausstellung ist mit sehr großem Aufwand für den behandelnden Arzt verbunden. Es beinhaltet neben des detaillierten Krankheitsverlaufes auch den besonderen Fokus des Ansprechens auf die Therapie mit medizinischem Cannabis.
Allerdings können unsere kooperierenden Ärzte die Atteste erst ausstellen, sobald du deinen zweiten Termin bei uns wahrgenommen hast, da der behandelnde Arzt ab dem Zeitpunkt überhaupt erst Aussagen zu Verträglichkeit, Nebenwirkungen, Wirkungen und Fahrtauglichkeit tätigen kann.
– Formular für einen Grenzübertritt in Schengen-Länder mit medizinischem Cannabis:
Da für dieses Formular eine persönliche Vorstellung beim Gesundheitsamt Frankfurt (oder dem lokalen Gesundheitsamt nahe des Arztsitzes) nötig ist, bieten wir folgende Optionen an:
Entweder schicken wir dir für geringe Unkosten das ausgefüllte und vom Arzt / Ärztin unterschriebene Dokument postalisch zu und du wirst selbst beim Gesundheitsamt persönlich vorstellig. Oder wir kümmern uns um den kompletten Genehmigungsprozess (natürlich inkl. persönlicher Vorstellung beim Gesundheitsamt) und Zusendung des finalisierten Dokumentes an dich direkt.
Du erhältst einen Scan direkt vorab und das Original nachträglich per Post.
Alle Dokumente sind speziell auf dein Fall angepasst (inkl. Stempel und Unterschrift des Arztes) und beinhalten zusätzlich viele weitere Punkte wie auch einen Überblick des verschriebenen Präparats und der Dosierung.
Alle Rechnungen dieser ärztlichen Unterlagen sind ebenfalls nach GOÄ-Standards ausgestellt und somit prinzipiell von privaten Krankenkassen erstattungsfähig.
Somit ist jede Rechnung für eine Behandlung bei den kooperierenden Ärzten von Algea Care bei einer privaten Krankenkasse erstattungsfähig und kann eingereicht werden.
Die einzelnen Rechnungsposten sind für die jeweiligen Behandlungsszenarien weitestgehend standardisiert.
Die Rechnung erhalten Sie wenige Tage nach Ihrer privatärztlichen Behandlung per E-Mail. Diese werden von unserer Abrechnungsabteilung individuell erstellt und auch noch einmal auf Korrektheit Ihrer Daten überprüft. Daher erhalten Sie üblicherweise eine Zahlungsaufforderung vor dem Erhalt der Rechnung.
Einen umfangreichen Überblick unserer Kosten findest du auch Hier!
Die Kosten für die privatärztliche Behandlung bei Algea Care ist sehr transparent und daher planbar: Kosten fallen immer nur pro Termin mit Arzt/Ärztin an (80-130€, Rechnung nach GOÄ) – es gibt ansonsten keine versteckten Kosten.
Ab dem 6. Termin sinkt der Aufwand für die Ärzte, hier werden dann reduzierte Kosten auch an die Patienten weitergegeben.
Wir sind uns der Kosten, gerade für Selbstzahler, bewusst – gerade deswegen werden keine überzogenen Honorare für Erstgespräche berechnet.
Für die ärztliche Behandlung mit CBD entstehen Kosten in Höhe von 40-50€. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Standards. Die Kosten sind von den privaten Krankenkassen erstattungsfähig. Folgetermine finden bei fortlaufender Behandlung durchschnittlich alle 2 Monate statt. Es gibt ansonsten keine versteckten Kosten bei der fortlaufenden Betreuung, somit ist es immer transparent und für dich planbar.
Zusätzlich kommen anschließend noch die Kosten für das Präparat auf dich zu.
Für eine Kostenübernahme der Krankenkasse muss vor Beginn der Therapie ein Antrag gestellt werden. Dieser darf laut Gesetz “nur in begründeten Ausnahmefällen” abgelehnt werden. Dies geschieht jedoch in über 50% der Fälle. Zudem ist zusätzlich nötig, dass für die Krankheit keine andere allgemein anerkannte medizinische Leistung zur Verfügung steht, ihre Nebenwirkungen eine Anwendung nicht empfehlenswert machen, oder aus anderen individuellen Gründen nicht in Frage kommt.
Durch die Erstellung von Rechnungen nach GOÄ-Standards sind unsere Behandlungskosten (aber auch die Kosten der Präparate in der Apotheke oder die Kosten für den medizinischen Verdampfer Mighty Medic von Storz & Bickel) prinzipiell von privaten Krankenkassen erstattungsfähig.
Bitte beachte: über Algea Care ist keine Kostenerstattung über eine gesetzliche Krankenkasse möglich, diese Anträge können nur niedergelassene Ärzte mit Kassensitz durchführen.
Die private Krankenversicherung erstattet grundsätzlich die Kosten für die Therapie mit medizinischem Cannabis, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt, der Patient das Arzneimittel in einer Apotheke erwirbt, die Therapie medizinisch notwendig ist und den Regeln der Schulmedizin entspricht, oder keine anderen schulmedizinischen Mittel und Methoden mit Aussicht auf den selben Erfolg zur Verfügung stehen.
Alle unsere Zahlungen werden von unserem Zahlungsdienstleister Wasma Solutions GmbH durchgeführt. Somit werden keinerlei Zahlungsinformationen in eigenen System gespeichert. Zudem hatten unsere Patienten gewünscht, dass die Algea Care GmbH nicht auf Kontoauszügen auftaucht.
Wir bitten dich ausdrücklich alle Zahlungen für Behandlungen oder Bestellungen immer über eine der folgenden Methoden durchzuführen:
Kreditkarte (am Besten, da mit Abstand am schnellsten)
giropay (kann einige Tage dauern, aber zuverlässig)
Sofortüberweisung (kann einige Tage dauern, aber zuverlässig)
Die Bezahlung per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen möglich, da sie zu erhöhtem Bearbeitungsaufwand führt. Zudem dauert die Gutschrift immer mehrere Tage. Das führt zu einem verzögerten Versand von Rezepten, ist also am Ende auch ein Nachteil für Patienten.
Anbei findest du noch ein paar Empfehlungen für vollständig kostenlose Kreditkarten, die wir empfehlen können (wir verdienen an den Vorschlägen nichts!):
Gebührenfrei Mastercard Gold
Hanseatic Bank GenialCard
Barclaycard Visa
Die kooperierenden Ärzte bei Algea Care besitzen keine Kassenzulassung und arbeiten rein privatärztlich. Daher können kooperierende Ärzte bei Algea Care keine Anträge auf Kostenübernahme durch eine GKV stellen. Hierzu musst du dich an einen behandelnden Arzt mit einer Kassenzulassung wenden. Der Großteil der Ärzte lehnt dies jedoch ab. Der Aufwand ist immens (selbst aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse müssen zitiert werden), ist für den Kassenarzt unwirtschaftlich (~25€ Vergütung), wird in >40% der Fälle zunächst vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) abgelehnt, Kosten der Therapie belasten das Arzneimittelbudget der Ärzte, und schlussendlich drohen zudem Regressforderungen der Krankenkassen.
Wir können dir leider keine Empfehlungen für in Frage kommende Kassenärzte geben und können diesen Schritt nicht für dich durchführen. Wir können jedoch den Weg dahin grundsätzlich unterstützen. Auch für einen Kassenarzt ist es hilfreich, wenn eine vorliegende ärztliche Dokumentation beweist, dass ein Patient bereits längere Zeit erfolgreich mit medizinischem Cannabis therapiert wurde.
Sehr gerne stellen wir dir digitale Kopien deiner bisherigen Unterlagen bei uns im Verlauf zur Verfügung. Das Vorliegen solcher Unterlagen kann ggf. hilfreich sein, um mit einem Kassenarzt gemeinsam den Weg zur Genehmigung einer Kostenübernahme durch die GKV zu gehen.
Ich möchte Patient werden
Neben dutzenden weiteren Krankheiten findet die Therapie insbesondere bei chronischen Schmerzen, Migräne, ADHS, Depressionen und Schlafstörungen Anwendung.
Weiteres Informationen findest du hier.
Damit wir deine Patientenakte bestmöglich anlegen können, fülle bitte die von unserem Patient Support Team zugeschickten Unterlagen & Fragebögen aus. Außerdem schicke uns bitte weitere ärztliche Unterlagen wie festgestellte Diagnosen, Medikationspläne und weitere Ärztebriefe zu.
Nachdem alle Unterlagen vollständig bei uns hinterlegt sind, werden diese von unseren Ärzten geprüft. Falls Unterlagen fehlen sollten, wirst du von unseren Ärzten angeschrieben und aufgefordert diese nachzureichen.
Wenn du für eine Behandlung mit medizinischem Cannabis in Frage kommst, werden wir uns bei dir melden und Zugangsdaten für unser Online-Terminportal zusenden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Standorten findest du hier!
Nach Einreichen weiterer Unterlagen und unserer Prüfung vereinbarst du schließlich einen Termin für ein Erstgespräch an einem unserer Standorte in ganz Deutschland.
Nach deinem Erstgespräch finden die weiteren Sitzungen digital per Video statt
Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich, sondern nur unter den Voraussetzungen, dass bei Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (nach dem jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, der zu Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) je nach Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.
Durch Zusammenarbeit mit Versandapotheken kann dir dein medizinisches Cannabis auf Wunsch und im Rahmen deiner freien Apothekenwahl bequem per Paket nach Hause geschickt werden.
Bis zu deinem ersten Termin ist dieser Prozess für dich völlig kostenlos.
Bitte hab Verständnis dafür, dass die Bearbeitungszeit deines Falles je nach aktueller Auslastung variieren kann. Sobald das medizinische Screening abgeschlossen ist wirst du umgehend über das weitere Vorgehen informiert.
Eine Erstbehandlung kann also leider nicht per Videosprechstunde stattfinden.
Ab dem Beginn der Therapie, also nach der Erstvorstellung an einem der Algea Care-Behandlungsstandorte, findet der weitere Therapieverlauf nach Möglichkeit telemedizinisch statt. Sobald du als Patient den nächsten Termin absehen können, buchst du diesen idealerweise direkt, um einen Versorgungsengpass in deiner Medikation zu vermeiden. Der beste Zeitraum für einen Folgetermin ist stark vom individuellen Fall (also natürlich auch von der verschriebenen Gesamtmenge und der Tagesdosis) abhängig – am Besten buchen Sie Ihren nächsten Termin bereits 14 Tage vor dem Aufbrauchen Ihrer Verschreibung, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen.
Ab dem 2. Termin (also der 1. Videosprechstunde) bieten wir dir nach Beginn der Therapie als zusätzlichen Nachweis zum Rezept die Ausstellung eines Algea Care-Patientenausweises an.
Es handelt sich hierbei um einen personalisiert ausgestellten Ausweis im Scheckkartenformat. Der Ausweis enthält auf der Frontseite deine persönlichen Daten und auf der Rückseite Stempel und Unterschrift deines behandelnden Arztes.
Die Kosten betragen inkl. Versand 9,01€.
Bitte teile deinem behandelnden Arzt nach der Videosprechstunde mit, dass du einen Patientenausweis wünschst. Die Bestellung wird direkt an unser Patient Support Team weitergeleitet, welches sich um die Abwicklung der weiteren Schritte kümmert.
Nach dem Erstgespräch bei Algea Care wird die anschließende Verschreibung innerhalb weniger Tage ausgestellt. Frage bez. des genauen Zeitraums der Ausstellung am Besten direkt deinen behandelnden Arzt oder unser Team am Standort.
Du erhältst nach Ausstellung einen verschlüsselten Scan des Rezeptes per E-Mail von unserem Patient Care Team. Mit diesem Scan kannst du bereits bei einer Apotheke deiner Wahl die Verfügbarkeit & den Preis des verschriebenen Präparats anfragen und dieses dann vorbestellen.
Auf deine Anweisung hin wird dein Originalrezept sofort an die Apotheke deiner Wahl oder zu dir nach Hause geschickt. Direkt in die Apotheke zu senden ist der schnellste Weg und spart zudem Zeit, denn BtM-Rezepte sind ab Ausstellung nur 7 Tage gültig!
Aus rechtlichen Gründen kann das Präparat von der Apotheke erst an dich verschickt oder herausgegeben werden, wenn das Originalrezept vorliegt. Außerdem müssen BtM-Rezepte ab Ausstellung innerhalb von 7 Tagen in der Apotheke ankommen.
Der schnellste Weg wie du dein Rezept einlösen ist also, dass wir dieses direkt an die Apotheke deiner Wahl verschicken.
Daher versenden wir an die großen empfohlenen Apotheken mittels nachverfolgbarer Übernacht-Express-Sendung. Sollteest du dich für eine andere Apotheke entscheiden oder eine Zusendung des Rezepts nach Hause wünschen, erfolgt der Versand als Post-Prio-Sendung.
Die Apotheke entwertet das Rezept für dich und händigt dir die entwertete Version aus. Die Entwertung ist wichtig, da sie belegt, dass du das Rezept in einer Apotheke eingelöst hast.
Zu Fragen zur Ausgabe oder dem Versand deines Präparats wenden dich bitte an die Apotheke selbst.
Wir empfehlen aktuell nur spezialisierte Versandapotheken, die der Erfahrung unserer Patienten nach sehr günstige Preise, schnellen Versand und zuverlässigen Service anbieten.
Rezepte werden ausschließlich nach Sprechstunden mit unseren Kooperationsärzten ausgestellt.
Das ist auch medizinisch absolut notwendig, da der Therapieverlauf kontinuierlich begleitet, dokumentiert und evaluiert werden muss.
Auch die Steigerung der Dosierung muss ärztlich erfolgen:
Aus medizinischen und rechtlichen Gründen sind die Ärzte angehalten, bei Therapiebeginn zunächst mit einer niedrigeren Einstellungsdosis zu arbeiten. Das ist auch in deinem Interesse, um eine medizinisch indizierte, sinnvoll aufgesetzte Therapie nachweisen zu können.
Ab dem 2. Termin (also dem 1. Folgetermin) kann eine Therapie ärztlich festgesetzt werden und auch die Dosierung anpassen. Es kann ab dem 3. Termin z.B. auch die Kombination von zwei verschiedenen Präparaten evaluiert werden.
Vereinbare also gerne direkt einen Folgetermin, um die Anpassung der Therapie mit deinem behandelnden Arzt zu besprechen.
Die Einnahme ist dabei unter anderem davon abhängig, ob es sich um Fertigarzneimittel oder Cannabisblüten handelt.
Während Fertigarzneimittel wie Sativex und Canemes sowie Cannabisextrakte oral eingenommen werden, können Patienten die Cannabisblüten über einen Verdampfer (Vaporisator) inhalieren.
Die Höhe der Anfangsdosis ist dabei abhängig vom THC-Gehalt und wird langsam gesteigert. Die Verschreibungshöchstmenge liegt bei 100 g pro 30 Tage.
So wie die Qualität von Cannabisblüten zuverlässig hochqualitativ sein muss, ist dies bei der Darreichungsform ebenfalls der Fall.
Aus ärztlicher Sicht macht die Inhalation in der Therapie mit Cannabisblüten nur Sinn, wenn das Präparat mittels Verdampfer inhaliert wird. Die Inhalation durch das Verdampfen ist medizinisch vertretbar, denn Dampf reizt die Atemwege kaum. Bei der Inhalation von Rauch hingegen findet eine Verbrennung statt, die konstant Schadstoffe und auch krebserregende Karzinogene produziert, welche tief in die Lunge inhaliert werden. Natürlich können mit einem Verdampfer auch viel konstantere, reproduzierbare Erhitzungsleistungen ermöglicht werden.
In einem Verdampfer werden die Cannabisblüten auf etwa 200°C erhitzt. Auch hier macht es aus ärztlicher Sicht nur Sinn, medizinisch zertifizierte Systeme zu empfehlen. Denn nur hier liegt auch eine Zertifizierung der verwendeten Materialien vor. Auch wenn andere Geräte sicherlich gute Leistungen anbieten, garantiert dir hier der Hersteller dann nicht, dass sich nicht im schlimmsten Fall bei 180°C Erhitzung kleinste Plastikpartikel lösen und von dir inhaliert werden.
Wir haben uns aktiv dazu entschlossen, ausschließlich Vaporizer vom Deutschen Branchenprimus Storz & Bickel zu empfehlen. Den Mighty Medic, sowie andere Produkte von Storz & Bickel finden Sie bei unserem Partner Breezy auf www.breezy.de.
Deine Frage war nicht dabei?
Wir versuchen alle deine Fragen zu beantworten.
Sollte ein Anliegen unbeantwortet bleiben, so melde dich jederzeit bei uns!
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