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Therapie mit medizinischem Cannabis in Freiburg – Gründung Cannabis Therapiecenter

Morgen, am 23. November 2021, öffnet in Freiburg, in der Hornusstraße Nummer 18, ein ärztliches Therapiecenter mit Spezialisierung auf medizinisches Cannabis. Die Praxis ist keine gewöhnliche Arztpraxis: Die behandelnden Ärzt:innen sind auf die Therapie mit Cannabinoiden spezialisiert. Seit März 2017 („Cannabis-als-Medizin-Gesetz“) dürfen Ärzt:innen in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben.

Am morgigen Tage eröffnet ein ärztliches Therapiecenter für medizinisches Cannabis in Freiburg. Es ist das vierte Cannabis Therapiecenter in Baden-Württemberg. Deutschlandweit gibt es insgesamt bereits 18 solcher Therapiestellen. Die Terminpraxis ist eine Anlaufstelle für Cannabis-Patient:innen aus der Region. Mögliche Indikationen für eine Cannabis-Therapie sind u.a. chronische Schmerzen, Schlaf- und Angststörungen sowie ADHS oder multiple Sklerose.

Stigmatisierung von Patient:innen und Legalisierungsdebatte

Derzeit wird öffentlich über die Legalisierung von Cannabis diskutiert und der Freizeitkonsum von Hanfprodukten, die im Handel frei erhältlich sind, boomt. Dieser allgemeine Liberalisierungstrend darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Cannabis in der Medizin noch immer stigmatisiert wird und die Versorgung von Patient:innen mit medizinischem Cannabis mit hohen Hürden verbunden ist.

Der Facharzt Dr. Julian Wichmann erklärt: „Der Konsum freiverkäuflicher Cannabis-Produkte mit zweifelhafter medizinischer Wirkung ist kritisch zu sehen.“ Zugleich warnt der Arzt jedoch davor, das Potenzial von medizinischem Cannabis zu ignorieren, denn zahlreiche Studien würden die Wirksamkeit von Cannabis in der Medizin belegen. Wichmann kritisiert, dass einerseits eine Legalisierungsdebatte geführt werde, während andererseits Patient:innen mit Hürden in der Versorgung zu kämpfen hätten.

Aus diesem Grund hat sich Dr. Wichmann hat mit seinem Unternehmen Algea Care auf Cannabis-Therapien spezialisiert und bereits 18 Cannabis-Therapiestellen in Deutschland eingerichtet. Sein Ziel: Die Versorgungslage für Patient:innen zu verbessern und medizinisches Cannabis in der Schulmedizin zu etablieren. Wichmann erklärt: „Schmerzpatient:innen bekommen auch heute noch oft Opioide verordnet, obwohl medizinisches Cannabis bei langwierigem Krankheitsverlauf meist die nebenwirkungsärmere Alternative ist. Das ist paradox.“


Verordnung per Betäubungsmittelrezept

Einfach vorbeikommen und sich medizinisches Cannabis in Form von Blüten und Extrakten oder CBD-Arzneimittel verschreiben lassen, geht allerdings nicht. Patient:innen müssen zuvor über www.algeacare.com einen Termin buchen und ihren Krankheitsverlauf schildern. Kommen die Ärzt:innen zu dem Schluss, dass eine Cannabis-Therapie grundsätzlich Sinn machen könnte, wird ein Termin in der Praxis vereinbart. Dort nimmt der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin vor Ort eine ausführliche Anamnese vor. Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen, erfolgt die Verordnung per Betäubungsmittelrezept, welches in Apotheken eingelöst werden kann. Da die bürokratischen Hürden zur Kostenübernahme für die Behandlung durch die Krankenkassen hoch sind und Anträge oft abgelehnt werden, verordnen Algea Care Ärzt:innen derzeit ausschließlich per privatem Rezept, weshalb Patient:innen die Behandlungskosten leider häufig selbst tragen müssen.

Fakten zur Cannabis-Verordnung

Nur ca. zwei Prozent der Ärzt:innen in Deutschland verschreiben medizinisches Cannabis. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) schätzt, dass circa 50 Prozent der Schmerzpatienten, bei denen eine Behandlung mit Cannabis sinnvoll wäre, diese nicht erhalten. In Erhebungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden seit der Zulassung von Cannabinoiden zur Verschreibung bislang etwas über 880.000 Verordnungen erfasst. Zum Vergleich: Allein im Jahr 2018 gab es 16,5 Millionen Verordnungen von Opioiden. [1,2]


Pressekontakt:

Algea Care GmbH | Jennifer Plankenbühler | Bethmannstraße 8 | 60311 Frankfurt a. M.
T +49 (0) 15 20 87 34 71 5 | Mail presse@algeacare.com

Über Algea Care

Algea Care ist die bundesweit erste und führende Plattform für die telemedizinisch unterstützte und evidenz-basierte, ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis. In Folge der in 2017 zugelassenen medizinischen Nutzung von Cannabis hat sich das 2020 in Frankfurt gegründete Unternehmen auch als wegweisender Pionier in der ärztlichen Behandlung mit spezifisch geeigneten Bestandteilen der Hanfpflanze wie zum Beispiel Cannabidiol (CBD) entwickelt. Das Angebot von Algea Care richtet sich an Patient:innen, deren herkömmliche Therapien bisher nicht erfolgreich waren und die zur Behandlung ihrer chronischen Erkrankungen und Beschwerden (z. B. chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, Epilepsie, Depressionen, ADHS, Schlafstörungen) nun auch auf natürliche Arzneimittel wie Cannabis setzen. Dabei stehen die Patient:innen und die nachhaltige Verbesserung ihrer Lebensqualität im Mittelpunkt des gesamten Angebots des über 240-köpfigen Algea Care Teams.

Über die Website www.algeacare.com können sich Patient:innen schnell und unkompliziert registrieren und – nach einer sorgfältigen medizinischen Prüfung der Patient:innenunterlagen – einen Arzttermin in einem der aktuell 24 Therapiezentren in Deutschland anfragen. Dort beraten und behandeln speziell geschulte sowie auf Cannabis-Therapie und andere natürliche Arzneimittel spezialisierte Ärzte, die Cannabinoide verschreiben (Indikation vorausgesetzt). Nach einem Ersttermin in einem der Therapiezentren können – sofern medizinisch vertretbar – Folgetermine bequem per Videosprechstunde erfolgen. Mittels modernster telemedizinischer Technologie ermöglicht Algea Care den Patient:innen einen umfangreichen Full-Service: Angefangen von der Terminbuchung über die ärztliche Anamnese und Therapiebegleitung bis hin zur Unterstützung bei Fragen der Medikation und sonstigen Begleitthemen stehen Expert:innen den Patient:innen umfassend zur Seite.

Quellenangaben

1

GKV-Arzneimittel-Schnellinformation für Deutschland (GKV GAMSI): Verordnungen von Cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln

2

Kassenärztliche Bundesvereinigung. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15967 vom 13.12.2019

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