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Medizinisches Cannabis – wichtige Informationen in der Übersicht

Inhaltsverzeichnis

Seit der Verabschiedung des “Cannabis als Medizin”-Gesetzes im März 2017 können Ärzte nahezu jeder Fachrichtung (ausgenommen sind Zahnmediziner und Tierärzte) medizinisches Cannabis an Patienten verordnen. Die Verordnung erfolgt dabei über ein Betäubungsmittel-Rezept. Das bisherige aufwändige Verfahren mit Beantragung einer Ausnahmeerlaubnis entfällt somit.

Voraussetzung für eine Verordnung

Bisher sind in dem Gesetz keine Einschränkungen vorgesehen, die eine Medikation mit medizinischem Cannabis auf bestimmte Indikationen beschränkt. Daher können Cannabisblüten und -extrakte in pharmazeutischer Qualität grundsätzlich für jegliche Erkrankungen verordnet werden, sofern sich der Patient bereits in ärztlicher Behandlung befindet. Ebenso spielt die begründete Einschätzung des behandelnden Arztes zum Erfolg der Cannabis-Therapie eine bedeutende Rolle. Eine Aussicht auf Besserung des Krankheitsverlaufs und eine Linderung schwerwiegender, chronischer Symptome des Patienten sollten vorausgesetzt sein. Dementsprechend kann eine Verordnung von medizinischem Cannabis auch dann erfolgen, wenn theoretisch noch weitere Behandlungen verfügbar sind, die bisher nicht berücksichtigt wurden.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Sollen die Kosten einer Behandlung mit medizinischem Cannabis von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, so ist vor Beginn der Therapie eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Laut Gesetz darf eine Ablehnung des Antrags “nur in begründeten Ausnahmefällen” erfolgen. Dennoch werden in über 50% der Fälle die Anträge von der GKV abgelehnt. 

Meist ziehen die Krankenkassen für die Überprüfung des Antrags den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) für eine gutachterliche Stellungnahme zurate, wodurch sich die dreiwöchige Bearbeitungsfrist auf fünf Wochen verlängert.

Begleitstudie

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die GKV ist auch die Teilnahme an einer Begleitstudie. Hierfür werden anonymisierte Patientendaten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt. Zu diesen Daten zählen etwa Alter, Geschlecht und Diagnose sowie Dosis, Wirksamkeit, Verträglichkeit und Veränderung der Lebensqualität des Patienten während der Therapie. Da die kooperierenden Ärzten von Algea Care nur privatärztlich tätig sind, entfällt für die Patienten die Pflicht zur Teilnahme an der Begleitstudie durch das BfArM. Analog zu dieser Studie forschen wir allerdings intern, um die Behandlung mit medizinischem Cannabis stetig zu verbessern.

Anwendung / Einnahme von medizinischem Cannabis

Medizinisches Cannabis kann entweder inhalativ oder oral eingenommen werden. Die Einnahme ist dabei unter anderem davon abhängig, ob es sich um Cannabisblüten und -extrakte oder Fertigarzneimittel handelt. Ebenso spielen der medizinische Rat des Arztes sowie der individuelle Wunsch des Patienten eine Rolle.

Cannabisblüten und -extrakte

Cannabisblüten und Cannabisextrakte müssen vor der Einnahme erhitzt werden, um Ihre Wirkung zu entfalten. Dabei können Patienten über einen Verdampfer (Vaporisator) die Cannabinoide der Cannabisblüten und -extrakte inhalieren. Ebenso ist eine Einnahme über Rauchen möglich. Im Gegensatz zum Rauchen werden bei der Inhalation über einen Verdampfer jedoch keine potenziell schädigenden Stoffe eingeatmet. Aufgrund der gesundheitsschädigenden Wirkung, ist eine Einnahme über Rauchen daher nicht zu empfehlen. Darüber hinaus können Cannabisblüten als Tee zubereitet werden. Allerdings ist bei dieser Variante der Wirkstoffgehalt aufgrund der schlechten Löslichkeit der Wirkstoffe unklar.

Fertigarzneimittel

Fertigarzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon werden meist oral eingenommen. Anders als bei natürlichen Blüten oder Vollspektrumextrakte handelt es sich hier um synthetische oder teilsynthetische Medikamente (z.B. Sativex, Canemes, Dronabinol). Sie kommen bei Multipler Sklerose, Patienten unter Chemotherapie oder auch HIV-Patienten zum Einsatz.

Medizinal-Cannabis richtig dosieren

Zu Beginn einer Cannabis-Therapie werden Fertigarzneimittel sowie auch Cannabisblüten und -extrakte einschleichend dosiert. Die Höhe der Anfangsdosis ist dabei abhängig vom THC-Gehalt und wird alle 1-3 Tage gesteigert. Bei Cannabis Sorten mit einem THC-Gehalt über 10% liegt eine Anfangsdosis zwischen 25-50 mg und bei maximal 100 mg für schwächere Cannabisblüten. Sollte nach der ersten Dosierung mit 0,05 g eine Wirkung ausbleiben, wird in 0,05g-Schritten langsam aufdosiert, bis der gewünschte therapeutische Effekt erreicht ist. Bei zu starker Wirkung oder Nebenwirkungen sollte die nächste Dosis wieder um 0,05 g reduziert werden.

In Abhängigkeit des THC-Gehalts schwanken die Tagesdosen im späteren Verlauf der Therapie zwischen 0,05 g und 10 g Cannabis. Dabei liegt die Verschreibungshöchstmenge bei 100 g Cannabis für 30 Tage, unabhängig vom THC-Gehalt der Cannabissorte.

So wirkt medizinisches Cannabis

Maßgeblich für die medizinischen Effekte von Cannabis sind die beiden Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Ihre Wirkung entfalten diese über körpereigene Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn. Wie der körpereigene Wirkstoff Arachidonylethanolamid (Anandamid) dockt THC an die CB1 und CB2 Rezeptoren an. Es beeinflusst das periphere oder zentrale Nervensystem und entfaltet so seine schmerzstillende Wirkung. Während THC für seine entspannende Wirkung bekannt ist, wirkt CBD hingegen vor allem entzündungshemmend. 

Wie schnell die gewünschte Wirkung eintritt, ist dabei unter anderem abhängig von der Einnahmeform des Medizinal-Cannabis. Grundsätzlich wirkt Cannabis schneller, wenn es inhaliert wird. Dementsprechend tritt eine Wirkung nach oraler Einnahme erst später ein und ist zusätzlich abhängig von den zuvor verzehrten Speisen.

Zum Abbau von Cannabis lässt sich erwähnen, dass dieser deutlich mehr Zeit beansprucht, als beispielsweise der von Alkohol. Während der Körper Alkohol innerhalb von Stunden abbaut, lässt sich THC deutlich länger im Körper nachweisen. Durch die hohe Fettlöslichkeit, ist THC bis zu 30 Tage lang nachweisbar.

Therapeutisches Spektrum

Medizinisches Cannabis ist für sein breites therapeutisches Spektrum bekannt und kann daher für die Behandlung vielfältiger Indikationen eingesetzt werden. In der Therapie von chronischen Schmerzen wird Medizinal-Hanf verordnet, um den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen. Ebenso kann sich eine Cannabinoid-Therapie bei Patienten mit ADHS positiv auf den Körper auswirken und Stress sowie Impulsivität reduzieren. Weitere Beschwerden, die mit Cannabis in pharmazeutischer Qualität therapiert werden können, sind: 

  • Depression
  • Migräne
  • Schlafstörungen
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Epilepsie 
  • Krebs Erkrankungen (Appetitsteigerung – auch bei HIV/AIDS-Patienten)
  • Verkrampfungen und Spastizität (Multiple Sklerose)
  • Tourette
  • Asthma
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
  • Tinnitus
  • Neurodermitis

Mögliche Nebenwirkungen von medizinischem Cannabis

Wie bei den meisten anderen Medikamenten besteht auch bei der Einnahme von medizinischem Cannabis die Möglichkeit, dass Nebenwirkungen auftreten. Diese Nebenwirkungen können vor allem die Psyche, Psychomotorik oder das Herz-Kreislauf-System betreffen. Akute körperliche Nebenwirkungen äußern sich häufig in MüdigkeitSchwindel, Kopfschmerzen, trockenen und gereizten Augen oder einem trockenen Mund. Gegen die beiden letzteren kann mit der Aufnahme von ausreichend Flüssigkeit vorgebeugt werden. Des weiteren kann die Einnahme von Cannabis auch zu Konzentrationsschwäche, Stimmungsschwankungen, gesteigertem Appetit oder Blutdruckabfall führen.

Grundsätzlich gelten Medikamenten auf Cannabisbasis jedoch als gut verträglich, da sich nach regelmäßigem Konsum eine Toleranz entwickelt. Dadurch nehmen die möglichen Nebenwirkungen in ihrer Häufigkeit und Intensität ab. Auch die Begleitstudie des BfArM belegt, dass Nebenwirkungen mit der Zeit immer unwahrscheinlicher werden. Ebenso sind im Zuge einer medizinischen Cannabinoid-Therapie bislang keine lebensbedrohlichen Komplikationen aufgetreten.

Kontraindikationen

Um schwerwiegende Nebenwirkungen zu vermeiden, ist die Verordnung von medizinischem Cannabis daher grundsätzlich für Patienten nicht empfohlen, die bereits an einer schweren Persönlichkeitsstörung, Psychose oder schweren Herz-Kreislauf-Erkrankung leiden. Ebenso sind Schwangere und stillende Mütter von einer Cannabinoid-Therapie ausgeschlossen. Für eine Behandlung von Jugendlichen oder betagten Patienten ist eine sorgfältige Abwägung der Chancen und Risiken erforderlich.
In Zusammenhang einer Interaktion in der Cytochrom P450 Enzymfamilie können bei der Einnahme von medizinischem Cannabis gegebenenfalls Wechselwirkungen auftreten, die meist jedoch kaum spür- oder messbar sind.

Abhängigkeit

Die Einnahme von medizinischem Cannabis im Zuge einer ärztlich überwachten Therapie hat bislang keine Cannabisabhängigkeit ausgelöst. Die Behandlung von Indikationen mit Medikamenten auf Cannabisbasis stellt keine Gefahr dar, insofern keine Kontraindikationen existieren. Wird eine Cannabis-Therapie jedoch abrupt beendet, können leichte Entzugserscheinungen wie Schlaflosigkeit, Unruhe oder vermehrte Transpiration auftreten. Wie intensiv diese Symptome auftreten, ist abhängig von der Dauer des Konsums.

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